Über acht Millionen Menschen kommen in Deutschland jedes Jahr bei Unfällen zu Schaden und erleiden dabei häufig schwere Verletzungen. In vielen Fällen hat das ernsthafte Konsequenzen: Durch die gesundheitliche Beeinträchtigung geht nicht nur Lebensqualität verloren, die Folgen können auch die weitere Zukunft gefährden.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Als „Arbeitsplatz“ gilt bei Kindern der Kindergarten oder die Schule und bei Studierenden die Hochschule oder Universität. Rund 60 Prozent aller Unfälle passieren aber nicht im schulischen oder beruflichen Umfeld, sondern in der Freizeit oder zuhause. Hier schützt eine private Unfallversicherung. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die das finanzielle Risiko eines Unfalls zu 100 Prozent selbst tragen, weil sie nicht gesetzlich unfallversichert sind. Das sind beispielsweise Hausfrauen und Hausmänner, Ruheständler und andere nicht Berufstätige sowie Selbstständige ohne freiwillige gesetzliche Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungsarten und -komponenten. Sie können die Unfallversicherung nicht nur für sich selbst, sondern für Ihre gesamte Familie abschließen. Jede mitversicherte Person erhält so den individuell notwendigen Versicherungsschutz. Versichert werden können zum Beispiel
Invaliditätsleistung
Unfalltodesfallleistung
Unfallkrankenhaus- und Genesungsgeld
Unfalltagegeld
Erweiterte Übergangsleistung
Kosmetische Operationen
Unfallrente
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für eine Leistung ist immer, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Gesundheitsschäden, die durch eine Krankheit verursacht wurden, sind in der Regel nicht versichert.
Unser Tipp: Die private Unfallversicherung bietet Ihnen eine umfassende Absicherung: zuhause, in der Freizeit und im Berufsleben, weltweit und rund um die Uhr.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Firmenname: VCK Finanz- und Versicherungsmakler Christian König Inhaber: Christian König Straße: Hölkesöhde 10 PLZ /Ort: 42389 Wuppertal Telefon: 0202 – 265 30 20 Telefax: 0202 – 265 30 24 E-Mail:info@vck-wuppertal.de Homepage:www.vck-wuppertal.de
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung: Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid Heinrich-Kamp-Platz 2 / 42103 Wuppertal Telefon: 0202 – 2490-0 / Telefax: 0202 – 2490-999 Internet: www.wuppertal.ihk24.de E-Mail: ihk@wuppertal.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-0EB3-0JK7C-19
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-181-A9J6-89
Registrierung bei: Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 – 10178 Berlin Tel: 030 – 2 03 08-0 www.vermittlerregister.info
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Daher wird dem Mandanten kein Beratungs-, Vermittlungs-, Betreuungs- oder sonstiges Honorar in Rechnung gestellt.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Steitbeilegungen: (im Rahmen der Versicherungsvermittlung) Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften am o.g. Maklerunternehmen und der Makler ist auch weder direkt noch indirekt mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.