Sie ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und hat eine Tradition von mehr als 160 Jahren. Bei der Unterstützungskasse (kurz: U-Kasse) handelt es sich um eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird.
Überbetriebliche U-Kassen stehen Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Branche offen. Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse als Trägerunternehmen bei. Er erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Leistungen werden auf der Basis eines Leistungsplans erbracht.
Zur Finanzierung zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen des Arbeitgebers als Beiträge in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Die Rückdeckungsversicherung dient der Kapitalanlage und sichert Risiken wie zum Beispiel den Todesfall ab. Die Finanzmittel werden vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben. Beim Arbeitnehmer fallen während seiner aktiven Zeit keine Steuern auf die Beiträge an. Erst die späteren Leistungen müssen versteuert werden.
Die wesentlichen Besonderheiten der U-Kasse sind:
Steuerfreie Einzahlung in nahezu unbegrenzter Höhe
Gleichbleibende oder steigende jährliche Beiträge
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge für Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze; arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei
Auslagerung der Versorgungsrisiken ohne Auswirkungen auf die Steuerbilanz
Gesetzlicher Anspruch auf Leistungen, aber Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSVaG)
Volle Versteuerung im Alter, jedoch unter Anrechnung von Freibeträgen
Dieser Durchführungsweg eignet sich insbesondere für Mitarbeiter, die andere Durchführungswege bereits ausgeschöpft haben. Beiträge zur Unterstützungskasse sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Steuerliche Einschränkungen wie Angemessenheit und Probezeit müssen jedoch beachtet werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Ihnen die größten Vorteile bietet.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Firmenname: VCK Finanz- und Versicherungsmakler Christian König Inhaber: Christian König Straße: Hölkesöhde 10 PLZ /Ort: 42389 Wuppertal Telefon: 0202 – 265 30 20 Telefax: 0202 – 265 30 24 E-Mail:info@vck-wuppertal.de Homepage:www.vck-wuppertal.de
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Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-0EB3-0JK7C-19
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-181-A9J6-89
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